Kommunalwahl-FAQ

  • Informationen für Erstwähler*innen

Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Dann wird auch in Holzminden wieder gewählt – aber was bzw. wer genau und wie? Und warum betrifft dich diese Wahl überhaupt? 

Mehr erfährst du hier:

Wer wird eigentlich gewählt?

Bei einer Kommunalwahl werden die kommunalen Vertretungen gewählt, also der Kreistag des Landkreises Holzminden, der Rat der Stadt Holzminden und die Ortsräte in den Sollingortschaften. Gleichzeitig finden die Direktwahlen der Hauptverwaltungsbeamten, also die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Holzminden und die Wahl des Landrats des Landkreises Holzminden statt.
 

Warum ist die Kommunalwahl wichtig?

Viele wichtige Entscheidungen für Holzminden und die Sollingortschaften werden nicht von den Parlamentariern in Berlin oder auf europäischer Ebene in Brüssel getroffen. Wenn es etwa um das Eintrittsgeld für das Freibad oder die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr geht. Aber auch Schulgebäude, Parkanlagen, die Gestaltung der Spiel- und Sportplätze, der Elternbeitrag für den Kindergarten, Radwege oder die Stadtbibliothek – all das und noch einiges mehr fällt in die Zuständigkeit der Landkreise, Städte und Gemeinden.

Bei der Kommunalwahl hast Du somit die Möglichkeit, mit Deiner Stimme Einfluss auf viele wichtige Entscheidungen nehmen, die das Leben in deiner Stadt direkt betreffen.
 

Wer darf wählen?

Wer in Holzminden bei einer Kommunalwahl wählen darf ist im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz festgelegt. Demnach müssen Personen, um bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt zu sein, am Tag der Wahl die deutsche Staatsbürger*innenschaft oder die Staatsbürger*innenschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten ihren festen Wohnsitz im Wahlgebiet haben.

(Quelle: Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung)

Wie viele Stimmen habe ich?

Bei der Wahl einer kommunalen Vertretung können drei Stimmen auf dem Stimmzettel abgegeben werden. Die Bewerber*innen sind auf dem Stimmzettel mit ihren vollständigen Namen einzeln oder in Listen, den sogenannten Wahlvorschlägen, aufgeführt. Wähler*innen haben nun die Möglichkeit, alle drei Stimmen derselben Liste oder Person zu geben (Kumulieren). Die drei Stimmen können aber auch auf verschiedene Listen und Personen aufgeteilt werden (Panaschieren). Möglich ist auch, weniger Stimmen abzugeben, also nur ein oder zwei Kreuz zu setzen. Werden allerdings mehr als drei Kreuze gesetzt, kann der Stimmzettel ungültig werden.

Bei den Direktwahlen des Bürgermeisters und des Landrats kann hingegen jeweils nur eine Stimme vergeben werden.

(Quelle [u.a.]: Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung)

Wie kann ich wählen?

Jeder Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Wenn du ungefähr einen Monat vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben solltest und dir aber sicher bist, dass du wahlberechtigt bist, wende dich am besten an die Stadtverwaltung.

Abgestimmt wird in jedem Fall auf Stimmzetteln. Die meisten Menschen füllen den Stimmzettel direkt am Wahltag (zwischen 8 und 18 Uhr) in einer Wahlkabine des Wahllokals aus, das in ihrer Wahlbenachrichtigung genannt ist. 

Dabei nicht vergessen: Im Wahllokal werden Wahlbenachrichtigung und Personalausweis bzw. Reisepass benötigt, damit du deine Wahlberechtigung nachweisen kannst.

Manche Menschen nutzen alternativ die Briefwahl. Auch in diesem Fall werden Stimmzettel ausgefüllt.
 

(Quelle [u.a.]: Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung)

Was muss ich tun, um per Briefwahl wählen zu können?

Wie du eine Briefwahl beantragen kannst, ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausführlich erklärt.